Zum Urteil des geheimen „Kirchengerichts“ gegen Peter Riedel

Gegen Peter Riedel, den ehemaligen Jesuiten und Leiter der Jugend­arbeit am Canisius-Kolleg von 1971 bis 1982 wurde nach Presseberichten durch das sog. „Kirchengericht“ des Erzbistums Berlin ein Urteil gefällt – aber nicht wegen des vielfachen Missbrauch von Jungen in dieser Zeit – Schätzungen gehen von über 100 Fällen aus, gemeldet haben sich ab 2010 etwa 60 Betroffene – sondern wegen eines einzelnen Falles aus seiner Zeit als Gemeindepfarrer im Bistum Hildesheim. Dorthin wurde Riedel 1982 „entsorgt“, nachdem Jugend­liche in einem Brief an den Orden auf ihre Not aufmerksam gemacht hatten.

Im Bistum Hildesheim betreute Riedel nacheinander Gemeinden in Göttingen, Hildesheim und Hannover. Nach erneuten Missbrauchs­vorwürfen auch dort verließ er den Jesitenorden und wurde schließlich 2004 in Ehren pensioniert.

Dieses Urteil und der Umgang der Kirche mit ihrem Priester ist beschämend und empörend. Natürlich ist es gut, dass es überhaupt ein Urteil gibt, da Riedel seine Taten stets geleugnet hat. Die Taten am Canisius-Kolleg wurden jedoch gar nicht berücksichtigt. Die Opfer von Peter Riedel wurden nicht von dem Verfahren informiert und ihnen keine Gelegenheit gegeben, mitzuwirken und angehört zu werden.

Eine lächerliche Strafe –
Wir fordern Null-Toleranz bei Missbrauchspriestern!

Das Urteil empfinden wir als sehr milde. Der Ausschluss vom Priester­dienst ist keine Strafe, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir fordern von der Kirche in Deutschland endlich die Umsetzung der sogar vom Papst empfohlenen Null-Toleranz-Praxis für Priester, denen sexueller Missbrauch nachgewiesen wird, und das sofortige Ende ihrer priesterlichen Tätigkeit ab dem ersten Fall. Vorreiter sind hier die Bistümer in den Vereinigten Staaten.

Die Geldstrafe von 4000 Euro für einen einzelnen Fall ist in der Höhe möglicher­weise auch vor weltlichen Gerichten leider ein üblicher niedriger Satz. Finanziell tut ihm das sicher nicht weh. Denn als Gemeindepfarrer dürfte er eine sehr hohe Pension erhalten. Wirklich beurteilen können wir dies jedoch nicht, weil weder das Urteil noch der Fall, über den geurteilt wurde, bekannt sind.

Unangemessene Heimlichkeit – Wir fordern Transparenz!

Wir kritisieren die Heimlichkeit und Intransparenz, mit der dieses Verfahren geführt wurde. Unter dem Deckmantel des Opferschutzes wurde ermittelt und geurteilt – von wem auch immer. Wir fordern von der Kirche, dass sie selbst das Verfahren erklärt und das Urteil selbst öffentlich macht. Wir bitten Presse und Öffent­lichkeit, darauf zu drängen, dass diese unwürdige Praxis von Geheimprozessen einem nachvollziehbaren Verfahren Platz macht.

Leider müssen wir auch im Jahr vier bitten und fordern. Wann geht die Kirche endlich einmal pro-aktiv auf die Menschen zu? Wann werden die Akten der Kirche endlich für unabhängige Untersuchungen geöffnet? Wir fordern nicht nur in Deutschland sondern auch in Rom ein Umdenken. Auch dort lagern viele Akten über Missbrauchsfälle in Deutschland. Auch diese müssen zugänglich gemacht werden.

Matthias Katsch

Sprecher Eckiger Tisch

16. Januar 2014

 

Weitere Informationen:

SPIEGEL ONLINE: „Das ist beschämend“

Deutschlandradio Kultur:
„Für den Täter ist das keine wirkliche Strafe“

SPIEGEL ONLINE: Kirchengericht verurteilt Jesuitenpater

Deutschlandradio: Kirchengericht verurteilt Jesuitenpater